Diese Ordnung ist nicht als vollständig anzusehen, sondern eine notwendige Ergänzung zum Aufenthaltsvertrag, der bitte von jedem Gast durchzulesen ist.

 

  • UMWELTSCHUTZ:
    1. VEGETATION:Es ist verboten, die Vegetation in irgendeiner Weise zu beschädigen, wie etwa durch Aufhängen von Hängematten, Aufziehen von Wäscheleinen, Befestigen von Stromkabeln oder von irgendwelchen anderen Gegenständen. Unser Personal darf jederzeit und ohne Vorankündigung besagte, an den Bäumen angebrachte Gegenstände entfernen; bitte besorgen Sie sich einen Wäscheständer oder Pfosten zum Spannen von Leinen oder Ähnlichem. Wird die Vegetation abgeschnitten oder anderweitig beschädigt und entfernt, dann wird der Verantwortliche vorbehaltlich von Schadenersatz und anderen gesetzlichen Sanktionen vom Campingplatz verwiesen.
    2. PFLEGE DES STELL- UND ZELTPLATZES: Der Inhaber muss den Platz sauber und in Ordnung halten, er darf keine Gräben ausheben und, sofern dies auf Grund außerordentlicher oder zwingender Wetterbedingungen erforderlich sein sollte, muss er am Ende des Notstands den Platz wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzen.
    3. ABWASSER UND WASCHWASSER: Aus offensichtlichen ökologischen Gründen ist es verboten, Abwasser, mit Reinigungsmitteln verschmutztes Wasser sowie irgendwelche Waschwasser (auch nur in geringen Mengen) von Fahrzeugen unsachgemäß zu entsorgen.
    4. ABFALLENTSORGUNG:  Die Entsorgung von Abwasser jeglicher Art und Herkunft außerhalb der entsprechend dafür vorgesehenen und markierten Stellen innerhalb des Campingplatzes (obligatorische Prozedur für die Entsorgung von Abwasser aus Wohnwagen und Wohnmobilen) und/oder außerhalb der sanitären Anlagen ist verboten.
    5. MÜLLTRENNUNG: Für die verschiedenen Müllsorten werden im Minimarkt die entsprechenden Müllsäcke verkauft. Der volle Müllsack muss sorgfältig verschlossen werden, um das Herausfallen von Material zu verhindern und zu einer der Müll-Sammelstellen in der Anlage gebracht werden.
  1. MUSIK UND LÄRMBELÄSTIGUNG: Damit andere Gäste nicht belästigt werden, ist die Verwendung von Musikinstrumenten, Radios, Fernsehern, Computern, Kassettenspielern oder digitalen Geräten ausschließlich innerhalb der vorgeschriebenen Uhrzeiten, bei geringer Lautstärke oder mit angemessenen Kopfhörern gestattet. Ebenso ist das Aufstellen von Radio- oder Fernsehantennen jeglicher Art verboten.
  2. RUHEZEIT: Die Ruhezeiten gelten zwischen 24:00 und 7:00 Uhr und zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Während dieser Ruhezeiten sind das Aufstellen und Abbauen von Zelten, lautes Reden, das Rangieren von Autos oder Wohnmobilen sowie jegliche weitere Art der Lärmbelästigung für Kinder wie für Erwachsene untersagt; lediglich die Nutzung des Kinderspielplatzes ist erlaubt. In den Animationsbereichen können bei Veranstaltungen für die Gäste unterschiedliche Uhrzeiten gelten, ohne dass darüber Beschwerden möglich sind.
  3. FEUER: Das Anzünden von Feuer oder Holzkohlegrills auf dem Zeltplatz, im Bereich der Wohneinheiten oder am Strand ist streng verboten. Eine Missachtung dieser Regel ist gesetzlich strafbar. Die Nutzung der entsprechenden gemauerten Grills der Campinganlage ist an windstillen Tagen und nach den dort aufgeführten Modalitäten erlaubt, wobei das Feuer nicht unbewacht gelassen werden darf. Die Verwendung von flüssigem Grillanzünder, Papier, Pinienzapfen oder trockenen Zweigen zum Feueranzünden ist verboten, da diese Materialien Funkenflug verursachen können. Die Verwendung von Gaskochern auf dem Stellplatz ist erlaubt, sofern diese mindestens einen Meter von der Bepflanzung aufgestellt werden. Die Beschädigung oder unsachgemäße Benutzung der Feuerschutzausrüstungen wie Schaufeln, Hydranten und Feuerlöscher zu Zwecken, die nicht der Brandbekämpfung dienen, ist verboten. Bitte löschen Sie Streichhölzer und Zigaretten stets sehr sorgfältig. Verstöße gegen diese Normen stellen ein großes Risiko für Menschen und Dinge dar. Bei Nichtbeachtung machen sich Gäste strafbar und werden vom Platz verwiesen.
  4. WASSER: Das Wasser des Campingplatzes ist laut Gesetz trinkbar. Wir bitten deshalb unsere Gäste sorgfältig damit umzugehen, um die Verschwendung oder die unangemessene Nutzung des Wassers und vor allem sinnlos offen gelassene Wasserhähne zu vermeiden.
  5. STROM: Normalerweise 220 Volt, 6/ 10/ 16 Ampere. Aus Unfall- und Brandschutzgründen ist es verboten, Stromkabel über Wege, Pflanzen und Bäume zu verlegen. Die Mitarbeiter der Campinganlage sind ausdrücklich vom Unterzeichner des Aufenthaltsvertrags zum unverzüglichen und unangekündigten Entfernen der regelwidrig verlegten Kabel oder von Kabeln und Steckern, die nicht den Anforderungen der CE entsprechen, befugt.
  6. VERKEHR VON AUTOS, MOTORRÄDERN UND ANDEREN FAHRZEUGEN: Der Verkehr von Fahrzeugen beschränkt sich auf die Aus- und Einlademanöver am Tag der An- und Abreise und darf die Dauer von zwei Stunden nicht überschreiten: nachdem, dürfen die Fahrzeuge im Campingbereich nicht verkehren, mit Ausnahme der Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Während der Ruhezeit und nach 20:00 Uhr ist jeglicher Verkehr von Fahrzeugen verboten. Für die Beförderung von Paketen, Gepäck und Einkaufstüten können die Gäste die entsprechenden Wagen verwenden (gegen € 15,00 Kaution). Elektrofahrzeuge dürfen nicht an Stelle von Fahrrädern innerhalb der Struktur verkehren; im Campingbereich zugelassene Wohnmobile, da mit Feuerlöscher ausgestattet, dürfen nur zum Entsorgen der chemischen Toiletten und zur Ein- und Ausfahrt in die Campinganlage nach eventuellen Ausflügen (innerhalb von 12:45 vormittags und innerhalb von 22:30 abends) verkehren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder, Autos und Wohnmobile beträgt 4 km/h beziehungsweise Schritttempo. Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Minderjährigen, die schneller als Schritttempo fahren, das Fahrrad zu entziehen und dieses dem verantwortlichen Erwachsenen in Obhut zu geben. Das Betreten des Spielplatzes und des Olivenplatzes mit dem Fahrrad ist untersagt. Die Dienstfahrzeuge der Campinganlage haben zu jeder Tages- und Nachtzeit freie Fahrt. Motorrädern und/oder Mofas ist die Zufahrt in die Campinganlage untersagt, es sei denn, sie werden mit ausgeschaltetem Motor fortbewegt.
  7. PARKPLÄTZE: Auf dem Campingplatz befindet sich ein nicht überdachter Parkplatz, der zwar überwacht, aber nicht bewacht ist und den Gästen frei zur Verfügung steht.
  8. HAUSTIERE: Hierfür gelten die besonderen Regeln für Hunde, die von den Tierbesitzern unterzeichnet werden müssen.
  9. BEKLEIDUNG: Auf dem Campingplatz ist “oben ohne” verboten; unbekleideten Kindern ist der Zutritt in die öffentlichen Einrichtungen untersagt.
  10. SCHWIMMEN UND BOOTSFAHRT: In einem Umkreis von 200 Metern zum Strand und für die Nutzung des Strandes gelten die Segel- und Ankergesetze.
  11. SPIELPLÄTZE: Der Zutritt zu den Spielplätzen ist ausschließlich Kindern unter 11 Jahren gestattet. Der Zutritt für Erwachsene ist nur in Begleitung von Kindern erlaubt; aus Gründen der Gewichtsbeschränkung dürfen Personen über 11 Jahre die Spielgeräte nicht benutzen. Fahrräder auf dem Spielplatz sind nicht erlaubt. Die Verletzung dieser Regeln hat den Verweis der verantwortlichen Person vom Spielplatz zur Folge.
  12. ZUFAHRTSBEDINGUNGEN
    1. ZUFAHRT: Diese erfolgt zu den angegebenen Uhrzeiten und nach Anmeldung aller einfahrenden Personen; für jede folgende Änderung gelten die gleichen Bestimmungen. Die Campinganlage vermietet den Gästen den gewählten Stellplatz zu den ausgestellten Preisen für einen bindenden Zeitraum, wie aus der Reservierung oder dem Anmeldeformular hervorgeht. Die Schlüssel für die Mobilheime, die Wohnwagen und die Bungalows werden um 17:00 Uhr ausgehändigt. Während des Einchecken erhält der Gast ein Erkennungsarmband, das er zur eventuellen Identitätskontrolle immer mit sich führen muss und bei der Abreise zurückgeben muss..
    2. TAGESGÄSTE: Diese sind während den Büroöffnungszeiten, zu den entsprechenden Tarifen und nach Abgabe eines Ausweispapiers gestattet.
    3. BESICHTIGUNGEN AUF DEM CAMPINGPLATZ:  Diese erfolgen nach Vorlage eines Ausweispapiers in Begleitung unseres Personals, vorbehaltlich anderweitiger Befugnisse an der Rezeption.
    4. WAHL DES STELLPLATZES: Diese erfolgt in Begleitung unseres Personals oder auf Anweisungen der Rezeption.
    5. LAGE DER ZELT- UND STELLPLÄTZE: Diese sind durch entsprechende Beschilderung mit der Nummer jedes Stellplatzes gekennzeichnet.
    6. BELEGUNG DES ZELT- ODER STELLPLATZES: Der Gast ist verpflichtet, den gewählten Stellplatz zu belegen; ein Wechsel des Stellplatzes ist nur nach vorhergehender Erlaubnis durch die Rezeption mit neuer Anmeldung möglich.
  13. EMPFANG, RESERVIERUNGEN UND AUFENTHALT
    1. EMPFANG: Minderjährigen ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines erwachsenen Erziehungsberechtigten gestattet. Die Reservierung stellt einen Vertrag zwischen den Parteien dar, das gilt auch für direkt an der Rezeption vorgenommene Reservierungen. Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Gäste, die den bestehenden Aufenthaltsvertrag oder den Aufenthaltsvertrag in den vergangenen Jahren und/oder die gesetzlichen Bestimmungen verletzt haben, nicht zuzulassen, mit besonderem Hinweis auf die Hotel- und Gaststättenordnung. In der Zeit zwischen dem 01.07 und dem 31.08 sind Änderungen der Personenanzahl, die auf einem Zelt- oder Stellplatz Urlaub machen, mit der Rezeption abzusprechen und von dieser schriftlich zu bestätigen. Im Falle des Verweises von der Anlage ist der Campingplatz binnen zwei Stunden nach der Benachrichtigung durch die Campingplatzleitung zu verlassen. Wer vom Campingplatz verwiesen wird, muss dennoch den Preis für den reservierten Aufenthalt oder für sonstige Dienstleistungen begleichen.
    2. ABREISE: Stellplätze für Wohnwagen oder Zelte sind bis 12:00 Uhr zu räumen, Bungalows und Mobilheime bis 10:00 Uhr. Nach diesen Uhrzeiten wird ein weiterer Aufenthaltstag angerechnet.
    3. AUFENTHALTSVERLÄNGERUNGEN: Jede Aufenthaltsverlängerung muss mit der Rezeption abgesprochen und auf dem Aufenthaltsformular verzeichnet werden.
    4. BEZAHLUNG: Diese erfolgt während den Öffnungszeiten der Kasse und am Tag der Anreise beim Einchecken. Wir akzeptieren Bezahlungen in bar, mit der EC-Karte und mit Kreditkarten Visa und Mastercard. Den Mitarbeitern am Ausgang muss die Quittung vorgelegt werden. Die Campingleitung behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, eine zinslose Kaution von € 300,00 zur Deckung eventueller Vertragsstrafen oder Schadenersatzzahlungen zu verlangen. Nach getätigter Bezahlung und Entfernung von der Kasse werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
  14. HAFTUNG DES CAMPINGPLATZES: Die Anlage haftet nicht für die Aufenthaltspreise und/oder für Schadenersatz bei vorübergehendem Stromausfall, Wassermangel oder technischen Defekten an den Anlagen. Sie haftet nicht für Diebstahl von Dingen oder Geld auf dem Campingplatz und den dazugehörigen Bereichen und haftet nur im Rahmen der Versicherungsbedingungen für hinterlegtes Geld; sie haftet nicht für durch Wetterereignisse wie Wind, Regen, Hagel, herunterfallende Äste, Pinienzapfen oder sonstige Pflanzenteile im Zusammenhang oder unabhängig von den klimatischen Gegebenheiten verursachte Unfälle. Das Gleiche gilt im Fall von Schäden durch die Anwesenheit von Wildtieren im Bereich des Campingplatzes, die normalerweise Bestandteil eines mediterranen Waldes sind und darin leben; der Campingplatz haftet auch nicht für Unfälle, die von Gästen oder deren Ausrüstungen oder Fahrzeugen verursacht werden.

 

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