1. Die Mitnahme von Tieren muss von der Geschäftsführung in jedem Fall genehmigt werden.
  2. Beim Einchecken müssen Hunde von Volljährigen begleitet werden. Die Tiere müssen gechipt sein und einen eigenen Impfpass oder EU- Heimtierausweis besitzen, der bestätigt, dass alle erforderlichen Impfungen ausgeführt wurden.
  3. Der Zugang zu der Anlage ist für weibliche, läufige Hunde, für kranke, aggressive oder weniger als drei Monate alte Hunde nicht gestattet.
  4. Die Öffnungszeiten des Tiliguerta Dog Beach und des Dog Pools sind am Eingang der Anlagen ausgehängt. Die Nutzer sind verpflichtet, die festgelegten Öffnungszeiten sowie die weiteren damit verbundenen Regeln gemäß dieser Verordnung einzuhalten.
  5. Außerhalb von Ihrer Unterkunft, Ihrem Zeltplatz, dem Dog Pool und dem Hundestrand müssen Hunde an der Leine geführt werden und im Fall von Aggressivität auch einen Maulkorb tragen. Die Geschäftsführung und ihre Vertreter behalten sich das Recht vor, zu verlangen, dass der Hund auch in Bereichen, in denen er normalerweise frei laufen könnte, an der Leine geführt wird.  Die Geschäftsführung kann Eigentümern von Tieren den Zugang verwehren, wenn aufgrund des Temperaments, des Charakters oder der Gefährlichkeit ihres Tiers eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, des Dog Beach, des Dog Pools oder anderer öffentlicher Bereich ausgeht.
  6. Die Direktion verteilt an die Hundebesitzer täglich kostenlos 3 biologisch abbaubare Beutel zum Einsammeln des Hundekots.
  7. Hunde sind für Ihr tägliches Geschäft draußen vor der Ferienanlage zu führen und der Kot ist sofort mit der Zange und dem Hygienebeutel einzusammeln. 
  8. Die Mitnahme von Tieren ist in allen öffentlichen Einrichtungen gestattet, ausgenommen sind jedoch der Markt, die Sanitäranlagen und der Gästepool, in denen der Zutritt für Tiere stets untersagt ist.
  9. Es ist strikt untersagt, Hunde in der eigenen Unterkunft, den gemeinschaftlichen Sanitärgebäuden oder den Duschen in Strandnähe zu waschen. Die Anlage verfügt über eine spezielle Dusche, und für die Gäste steht kostenlos eine Steinwanne im Bereich des Hundepools zur Verfügung. Um allen Hundebesitzern die Nutzung der Wanne zu ermöglichen, dürfen die Waschvorgänge nicht länger als 30 Minuten dauern, und die verwendeten Reinigungsmittel müssen speziell für Hunde geeignet sein. Außerhalb der dafür vorgesehenen Wanne ist die Verwendung von Seifen, Shampoos und ähnlichen Produkten, besonders in Strandnähe, nicht gestattet. 
  10. Im Dog Beach und im Dog Pool ist ein schonender Umgang mit gemieteter Ausrüstung obligatorisch.
  11. Die Besitzer der Hunde müssen darauf achten, dass ihre Tiere nicht in die Unterkunft oder auf den Zeltplatz der anderen Gäste eindringen.
  12. Hunde, die stören, bellen oder beißen, müssen den Campingplatz verlassen.
  13. Hundebesitzer haften außerdem für eventuelle, von ihren Tieren verursachten Schäden an Sachen und/ oder Personen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Eigentümer oder den Halter des Hundes für solche Schäden zur Entschädigung aufzufordern.
  14. Die Tiere sind in begrenzter Menge zugelassen, höchstens zwei Tiere je Wohneinheit.
  15. Es ist nicht gestattet, die Tiere alleine in den Unterkünften zu lassen. Hunde dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, sondern müssen ständig überwacht werden. Während des Badens oder wenn man sich vom Hundestrand oder Dog Pool entfernt, muss der Besitzer die Anwesenheit einer anderen Person gewährleisten, die die Überwachung übernimmt. 
  16. Im Dog Beach, im Dog Pool und in allen anderen öffentlichen Bereichen darf keine Art von Abfall auf dem Boden zurückgelassen werden; weiterhin ist das Einführen von motorisierten Fahrzeugen und/ oder Fahrrädern verboten.
  17. Hunderassen, die gefährlich sind oder von den Behörden als solche eingestuft werden, können nach Ermessen der Direktion vom Campingplatz und Feriendorf verwiesen werden.
  18. Die Direktion behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung jeden Gast vom Platz zu verweisen, der sich nicht an die Regeln für Hunde hält.
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